Unsere Wildhüter Bezirk VI – Surses
Armando Janett
Sot Spondas 16
7460 Savognin
079 444 87 02
armando.janett@ajf.gr.ch
Rinaldo Gruber
Caltgera 1
7456 Sur
079 701 34 80
rinaldo.gruber@ajf.gr.ch
Gian Andri Dosch
Stradung 8
7452 Cunter
079 422 49 29
gianandri.dosch@ajf.gr.ch
Wildkrankheiten
Traditionsberuf mit modernen Aufgaben der Wildhüter
Die Bundesgesetze über die Jagd von 1875, 1904 und 1925 hatten zum Ziel, die stark bedrohten, Bestände von Wild zu heben oder diese Arten, wieder einzubürgern. Um dies zu erreichen, wurden strenge Schutzbestimmungen erlassen und Wildhüter oder Jagdaufseher eingesetzt.
Wildhüter ist ein traditionsreicher Beruf mit modernen Aufgaben. Die Aufgaben es Wildhüters waren auf die Überwachung dieser Banngebiete und den Jagdbetrieb ausgerichtet. Das Wild sollte vor frevlerischen Uebergriffen geschützt und die Entwicklungen der Bestände verfolgt werden. Mit Genugtuung kann heute festgestellt werden, dass das Hauptziel, die Hebung der Schalenwildbestände, erreicht ja sogar übertroffen wurde. Nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen und die Beschränkung der Jagd haben zu diesem Erfolg beigetragen. Ebenso wichtig war das grosse Engagement der Wildhüter für ihre Banngebiete und für ihr Wild, da sie vor keinen noch so grossen Strapazen und Entbehrungen zurückschreckten, wenn es um das Wohl des Wildes ging. Bei der Durchsetzung der Jagdvorschriften mussten sie sich oft auch harten Auseinandersetzungen stellen. Aber auch bei der Wiederansiedlung des Steinwildes, mit dessen Hege und Wieder-einfang und mit den Neugründungen von Kolonien über den ganzen Alpenraum, haben diese Wildhüter anerkennungswürdige und grosse Leistungen erbracht.
Vom Jagdpolizisten zum Ökologen
Jagdgesetze setzten neue Akzente: Mit der Einführung der Jagdplanung hat sich die Arbeit des Wildhüters grundlegend erneuert. Um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden, muss der Wildhüter bei der täglichen Arbeit viele verschieden Fachbereiche beherrschen: Umgang mit Menschen, Öffentlichkeitsarbeit, Jagdpolizei, Schweisshundewesen spezielle wildbiologische Kenntnisse des Schalenwildes, aber auch der anderen jagdbaren und geschützten Arten oder das Erkennen von Wildkrankheiten seien als Beispiele, erwähnt. Ebenso grosse Bedeutung hat heute die Auseinandersetzung mit den Wildlebensräumen, dem Naturschutz und der Hege, wobei die Biotophege im Vordergrund steht. Für die Biotophege sind Kenntnisse über die naturrätumlichen Voraussetzungen und Konflikte in den einzelnen Lebensraumtypen notwendig. Nach wie vor muss sich der Wildhüter aber auch mit Wildschäden auseinander setzen. Wildschäden in Siedlungsgebieten, an landwirtschaftlichen Kulturen, an Nutztieren und im Wald stellen an den Wildhüter grosse Anforderungen und werden oft sehr emotional diskutiert.
Ansprechpartner zwischen Mensch und Wild
Für die Jagdplanung erarbeitet der Wildhüter zusammen mit seinen Jagdaufsehern die Grundlagen zur Beschreibung des Ist-Zustandes. Mit dem Einfangen und dem Markieren von Wildtieren werden die Wande- rungen bekannt, so dass die Wildpopulationen abgegrenzt werden können. Weitere unentbehrliche Grundlagen bilden die mit verschiedenen Techniken durchgeführten Bestandesaufnahmen sowie die Untersuchung der Jagdbeute und des Fallwildes. Auch in Zukunft wird der Wildhüter ein kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen zwischen Mensch, Wild und Wildlebensräumen sein.
Wenn wir die Wälder verlieren, verlieren wir unseren einzigen Lehrer.
Bill Mollison